Der Auftrag
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Gefördert werden Bildung, Forschung, Kunst, Denkmalschutz sowie der Naturschutz und der Umweltschutz einschließlich des Klimaschutzes.
Verwirklicht wird dieser Zweck auf zwei Wegen: durch die finanzielle Unterstützung einzelner oder auf Zeit angelegter Vorhaben – und durch die Gewährung von Stipendien, sei es als Einzel- oder als Dauerstipendium.
Grundsätze
- Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Die Mittel dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
- Der Stifter, seine Erben und die Mitglieder der Stiftungsorgane erhalten keine Zuwendungen.
- Die Mitglieder der Stiftungsorgane arbeiten ehrenamtlich.
Der Stifter: Günter Felix
Günter Felix wurde am 31. August 1939 geboren und starb am 16. November 2021 in Gammelshausen. Am 26. November 2010 gründete er die Stiftung, die seinen Namen nicht trägt, aber seine Haltung: In der Präambel zur ersten Satzung schrieb er:
„Da ich keine Abkömmlinge habe und mich dem Gemeinwohl verpflichtet fühle, gründe ich eine gemeinnützige Stiftung.“
Günter Felix engagierte sich von Anfang an in der Hunsrücker Friedensbewegung und unterstützte mit seinem finanziellen Engagement die Energiewende mit Höhenwind – eine der drei ältesten Bürgergesellschaften für erneuerbare Energien in Deutschland. Sein Grundgedanke, den die Stiftung bis heute weiterträgt: Umweltschutz und eine vernünftige wirtschaftliche Struktur gehören zusammen.
Er war weit gereist – nach Südamerika, in die Türkei, nach Italien, Belgien, Mazedonien und immer wieder nach Australien, seiner zweiten Heimat. Weltoffen, tolerant, gastfreundlich und bereit, sich auf Unbekanntes einzulassen. Ein geselliger Eigenbrötler, der seiner eigenen Linie folgte – einer Linie mit Ausbrüchen, Haken und Kehrtwenden.
Nachruf des Vorstands und des Kuratoriums
Organe der Stiftung
Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium. Ein Mitglied eines Organs kann nicht zugleich dem anderen angehören.
Vorstand
Zwei bis drei Mitglieder, berufen durch das Kuratorium für jeweils vier Jahre. Der Vorstand führt die Geschäfte, verwaltet das Stiftungsvermögen, entscheidet über die Verwendung der Mittel und legt der Stiftungsbehörde jährlich Rechnung.
Jaqueline Felix
Reinhard Sczech
Werner Dupuis
Kuratorium
Zwei bis drei Mitglieder, die sich durch Kooptation ergänzen. Das Kuratorium wacht über die dauernde Verwirklichung des Stiftungszwecks, beruft den Vorstand und entscheidet in allen grundsätzlichen Angelegenheiten.
Anna-Maria Lucas
Heidrun Kisters
Jochen Streiter
Zur Erledigung der laufenden Geschäfte kann der Vorstand eine Geschäftsführerin oder einen Geschäftsführer bestellen. Geschäftsführer der Andarta Stiftung ist Reinhard Sczech.
Die Stiftung unterliegt der staatlichen Aufsicht nach Maßgabe des jeweils geltenden Stiftungsrechts.
Satzung
Die aktuelle Satzung hat die Fassung vom 2. Februar 2026. Mit Bescheid vom 9. Februar 2026 hat das Finanzamt Simmern-Zell gesondert festgestellt, dass sie die satzungsmäßigen Voraussetzungen der Abgabenordnung für die Gemeinnützigkeit erfüllt.